Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die ihren Sitz in der Bundesrebublik Deutschland haben, haben nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz das Recht, die Eisenbahninfrastruktur von Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), die dem öffentlichen Verkehr dienen, diskriminierungsfrei zu benutzen.
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