Trassennutzung

Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die ihren Sitz in der Bundesrebublik Deutschland haben, haben nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz das Recht, die Eisenbahninfrastruktur von Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), die dem öffentlichen Verkehr dienen, diskriminierungsfrei zu benutzen.

Die Trassenpreise, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen, die Schienennetznutzungsbedingungen sowie die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen erhalten Sie durch das Anklicken der Schaltflächen am rechten Rand.

Die Thüringer Eisenbahn beabsichtigt für die Netzfahrplanperiode 2024/2025 eine Anpassung der Entgelte für das Mindestzugangspaket. Zugangsberechtigte haben die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung (bis 08.10.2023) Stellung zu nehmen. Stellungnahmen sind ausschließlich per E-Mail an die folgende Adresse zu übersenden info@thueringer-eisenbahn.de. Die vorläufige Fassung der geänderten Entgeltliste und der geänderten SNB-AT/SNB-BT sind hier für 2024/2025 abrufbar ( siehe rechts ).

Bekanntgabe Änderungen des Netzzugangsrelevanten Regelwerks

Ab dem 15.12.2019 ändert sich das Netzzugangsrelevante Regelwerk der ThE in folgenden Punkten:

SbV Teil A
SbV Teil B.111

Die entsprechenden Dokumente können unter "Netzzugangsrelevantes Regelwerk" eingesehen und heruntergeladen werden.

Wir bitten die Nutzer unserer Infrastruktur um freundliche Beachtung. Ferner findet sich unter "Streckennetz" für die 110 noch der Eintrag "analoger Zugfunk". Bitte in GSM-R ändern.