Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die ihren Sitz in der Bundesrebublik Deutschland haben, haben nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz das Recht, die Eisenbahninfrastruktur von Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), die dem öffentlichen Verkehr dienen, diskriminierungsfrei zu benutzen.
Die Trassenpreise, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen, die Schienennetznutzungsbedingungen sowie die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen erhalten Sie durch das Anklicken der Schaltflächen am rechten Rand.
Bekanntgabe Änderung des Netzzugangsrelevanten Regelwerks
Ab dem 15.12.19 ändert sich das Netzzugangsrelevante Regelwerk der ThE in folgenden Punkten:
SbV Teil A
SbV Teil B.111
Die entsprechenden Dokumente können unter „Netzzugangsrelevantes Regelwerk“ eingesehen und heruntergeladen werden.
Wir bitten die Nutzer unserer Infrastruktur um freundliche Beachtung.
Ferner findet sich unter „Streckennetz“ für die 110 noch der Eintrag „analoger Zugfunk“. Bitte in GSM-R ändern.
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